Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz gestartet

Published On: 26. Februar 2022Categories: Blog

Am 24. Februar wurde das Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eingeleitet. Genauso sieht es der Koalitions-vertrag vor: Wir stehen jetzt am Anfang eines breiten Beteiligungsverfahrens, das bis 2023 andauern wird. Im ersten Schritt wurden zivilgesellschaftliche Organisationen gebeten, ihre Ideen einzubringen. Am Ende des Verfahrens steht dann das Demokratiefördergesetz.

Nicht erst die schrecklichen Taten von Hanau und Halle (Saale) sowie der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zeigen, dass wir mehr gegen undemokratische Kräfte in unserem Land tun müssen. Und es gibt bereits zahlreiche Vereine, Organisationen und Projekte, die sich dafür einsetzen, dass Deutschland ein weltoffenes Land mit einer starken, wehrhaften Demokratie bleibt.

Mit dem Demokratiefördergesetz wollen wir das Engagement für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Hass, Hetze, Gewalt und gegen jede Form von Extremismus verlässlich und nachhaltig finanzieren. Wir wollen eine gesetzliche Grundlage für den Bund schaffen, um eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung zu ergreifen und bestehende Projekte zu fördern. Damit stellen wir sicher, dass wertvolle Beiträge zum Erhalt der Demokratie und unserer demokratischen Grundwerte langfristig erhalten bleiben und geben den Initiativen die Planungssicherheit, die sie verdienen.