29. November 2022 Thema: Allgemein, Pressemitteilungen Von teampeggy
Peggy Schierenbeck: „Ab Januar ist das Bürgergeld da und gibt auch Menschen hier im Landkreis mehr Hilfe, mehr Respekt und entlastet die Ämter“
In der letzten Woche hat der Bundesrat einen Kompromiss gefunden, um das bereits vom Bundestag beschlossene Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023 auf den Weg zu bringen. Im Bundesrat hatten die von CDU und CSU geführten Bundesländer den Weg zum Bürgergeld zunächst versperrt und dann auf Basis von Kompromissen zuletzt doch zugestimmt.
Peggy Schierenbeck erklärt: „Ich bin froh und habe mit voller Überzeugung für die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre gestimmt. Die Union hat im Vorfeld der Abstimmung falsche Bilder in die Köpfe der Leute gebracht. Deren Wunsch nach einer Abschaffung der Vertrauenszeit zeigt vor allem, dass die Union ein negatives Menschenbild hat. Die Drohkulisse der Sanktionen bauen wir trotz Kompromiss bewusst ab und der Kulturwandel des Respekts im Umgang mit Bürgergeldempfänger:innen bleibt im Gesetz fest verankert.
Genau das ist sozialdemokratische Politik, wie die Menschen sie im letzten Jahr mehrheitlich in Deutschland und mehrheitlich hier im Wahlkreis gewählt haben. Diesen Auftrag setzen wir jetzt um. Wir lassen Hartz IV hinter uns für einen echten Kulturwandel, auch durch den Abbau von Bürokratie und durch eine nachhaltige (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt mit dem Setzen positiver Anreize für langfristige Beschäftigung und Weiterbildung.“
Zum Hintergrund – was wurde beim Kompromiss für das Bürgergeld tatsächlich verändert:
1. Karenzzeit: 12 Monate (statt 24 Monate) Schonfrist für größere Wohnungen und Schonvermögen.
2. Schonvermögen: 40.00 Euro Schonvermögen (statt 60.000 Euro), zudem für jede weitere Person 15.000 Euro (statt 30.000 Euro).
3. Vertrauenszeit: Nach Abschluss des Kooperationsplans sollte es 6 Monate Vertrauenszeit geben, in der Pflichtverletzungen nicht sanktioniert werden sollten. Diese fällt weg.
4. Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Die Sanktionen für Pflichtverletzungen konnte die SPD entschärfen. Nach der Vertrauenszeit von 6 Monaten sollten im ursprünglichen Gesetz Pflichtverletzungen beim 1. Verstoß mit 20 Prozent für 3 Monate und beim 2. Verstoß mit 30 Prozent für 3 Monate sanktioniert werden. Die neue Regelung sieht bei Pflichtverletzungen vor:
1. Pflichtverletzung 10 Prozent Sanktion für 1 Monat,
2. Pflichtverletzung 20 Prozent Sanktion für 2 Monate,
3. Pflichtverletzung 30 Prozent Sanktion für 3 Monate.
Nach wie vor werden Sanktionen wieder aufgehoben, wenn die Mitwirkung wieder einsetzt!