20. Juli 2022 Thema: Blog, Pressemitteilungen Von teampeggy
Neu: Fördermitteldatenbank für Engagierte
Peggy Schierenbeck gibt Hinweise für Denkmalschutz vor Ort – zum Beispiel für den Erhalt der Stühr Mühle – neue Förderung bis 8. August beantragen und neue Plattform für Fördermittel zu Ehrenamtsprojekten jetzt freigeschaltet
Neuigkeiten gibt die Bundestagsabgeordnete Peggy Schierenbeck gerne weiter, besonders wenn es um Unterstützung für engagierte Menschen im Landkreis geht – wie beim Denkmalschutz. So konnte sie auch Marion Hofmann und Lothar Klerings weiterhelfen.
Die Stühr Mühle in Martfeld stammt aus dem Jahr 1878. Vom Zweiten Weltkrieg wurde der Galerie-Holländer genannte Mühlentyp arg mitgenommen. Seit 1954 wird sie weder betrieben noch gepflegt. Trotzdem engagiert sich der Verein „Freunde der Stühr-Mühle e.V.“ seit Jahren für das denkmalgeschützte Gebäude mit dem Ziel, es zu einem Treffpunkt für Kunst und Kultur zu machen. „Wir haben das Ziel aufgegeben, dort einmal zu wohnen. Doch als Veranstaltungsort wollen wir es unbedingt herrichten, um damit das Denkmal zu erhalten und der Mühle eine neue Bedeutung zu geben“, erklärte Lothar Klerings. Zusammen mit dem Verein haben seine Frau Marion Hofmann und er bereits verschiedene Fördergelder beantragt, zuletzt unterstützt von Peggy Schierenbeck durch die Unterlagen für das Denkmalschutz-Sonderprogramm um fehlende 120.000 Euro für dringend notwendige bauliche Maßnahmen zu bekommen. Mehr Informationen dazu unter www.stuehr-muehle.de.
Die Bundestagsabgeordnete informierte den Verein auch über ein kurzfristiges Programm der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien namens „KulturInvest“. Es wurde erst am 13. Juli neu aufgelegt. Für alle Interessierten ist es wichtig, sich dafür schnell zu melden. Die Auswahlunterlagen sind bis spätestens zum 8. August 2022 (Eingangsdatum)möglichst elektronisch einzureichen unter: KulturInvest@bkm.bund.de
KulturInvest fördert investive Maßnahmen (u.a. Modernisierung, Sanierung, Restaurierung, Um- oder Neubau) bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern sowie Ausstellungen von gesamtstaatlicher Relevanz. Das Vorhaben muss dabei zum Ziel haben, die Kultur für eine breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine kommerzielle Nutzung darf nicht im Vordergrund stehen. Gefördert werden sollen grundsätzlich Vorhaben mit einem Bundesanteil von mindestens 500.000 Euro bis maximal 20 Mio. Euro. Die Beteiligung des Bundes beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Peggy Schierenbeck erzählt: „Auf meinen vielen Fahrten durch die Landkreise Diepholz und Nienburg entdecke ich immer mehr schöne Ecken und historische Stätten. Damit der Bund das oft private Engagement für Denkmäler jenseits großer Städte unterstützen kann, ist es wichtig, dass Vereine und Initiativen sich melden. Und wer in anderen Bereichen finanzielle Unterstützung für sein ehrenamtliches Projekt sucht, bekommt ganz neu Hilfe vom Land Niedersachsen.“
Die Bundestagsabgeordnete bezieht sich auf die ganz neue Fördermitteldatenbank speziell für die Projekte ehrenamtlich engagierter Menschen wie vom Verein für die Stühr Mühle. Die neue Fördermitteldatenbank wurde in dieser Woche vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung freigeschaltet.
Auf der Internetseite www.freiwilligenserver.de findet sich unter dem Menüpunkt „Fördermitteldatenbank“ ein Portal, um einen besseren und schnelleren Überblick im Fördermittel-Dschungel zu bekommen. Mittels einer Suchfunktion kann der Datenbestand nach Stichworten durchsucht und nach Kategorien sortiert werden. Derzeit sind 49 Förderprogramme hinterlegt. Wie das zuständige Ministerium mitteilt, prüft eine Redaktion monatlich die Aktualität und recherchiert nach weiteren oder auch neuen Quellen.
Mehr zu KulturInvest:
Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei
Einrichtungen im Inland
Über die Auswahl der für eine Förderung generell in Betracht kommenden Projekte sowie deren maximale Förderhöhe mit Bundesmittel entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Die Förderungen werden dann im weiteren Verfahren nach der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Prüfung auf der Grundlage umfassender Antrags- und Bauunterlagen durch die BKM gewährt unter besonderer Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen
Auswahlkriterien:
Für eine Berücksichtigung bei der Projektauswahl kommen Maßnahmen in Betracht, für die
Die Unterlagen zu KulturInvest können beim Wahlkreisbüro von Peggy Schierenbeck per E-Mail angefordert werden:
peggy.schierenbeck.wk@bundestag.de