08. September 2023 Thema: Blog, Pressemitteilungen Von teampeggy
„Endlich Klarheit“ – Peggy Schierenbeck begrüßt Klarheit beim Heizungsgesetz
„Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde heute im Bundestag nach erneut intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt. Jetzt weiß jeder, wohin die Reise zu besserem Klimaschutz geht. Weiterhin gilt: Niemand wird überfordert und alleine gelassen.“
Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Peggy Schierenbeck ist froh über die heutige Verabschiedung des Heizungsgesetzes: „Unser Ziel ist, bis 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral leben. Dafür müssen wir rechtzeitig etwas tun und so tritt das Gesetz mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.“ Unmittelbar dann gelten die Vorschriften über den Anteil Erneuerbarer Energien zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Peggy Schierenbeck betont: „Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, muss für die Bürgerinnen und Bürger klar sein, wie der Heizungstausch funktioniert. Dabei ist wichtig, dass grundsätzlich funktionierende Heizungen weiter betrieben und Reparaturen weiterhin möglich sind. Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen und bereits nach geltendem Recht. Spätestens zum 31. Dezember 2044 endet der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen. Uns geht es um die Aufklärung und Zukunftssicherung: niemand muss frieren, niemand wird alleine gelassen und niemand wird finanziell überfordert.“
Peggy Schierenbeck unterstreicht die sozialdemokratische Handschrift sowohl in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz: „Mit den Änderungen haben wir die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Bedürfnislagen und Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.“
„Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Die Maßnahmen sind technologieoffen und gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Damit schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit auch für die Bürgerinnen und Bürger hier im Wahlkreis.“
Wichtig zu wissen:
Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz erst mit einer Wärmeplanung, die durch die hiesigen Kommunen im Landkreis bis spätestens zum 30. Juni 2028 zu erstellen ist (bzw. für Gemeindegebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026). Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab.